Erfolgreich nebenberuflich in die Selbständigkeit: Deine Checkliste für den Start!

Du willst dich nebenberuflich selbstständig machen? Hier lernst du Schritt für Schritt, was du dafür tun musst und was wichtig zu beachten ist. Außerdem bekommst du ein paar wertvolle Tricks an die Hand, um erfolgreich durchzustarten.

Nebenberufliche Selbstständigkeit Beitragsbild

Viele denken, eine nebenberufliche Selbstständigkeit sei weniger formell als eine hauptberufliche Gründung.

Doch das ist leider nicht der Fall. 

Egal ob haupt- oder nebenberuflich, die meisten Anforderungen sind gleich

Du musst dein Unternehmen beim Finanzamt oder Gewerbeamt anmelden, Steuern auf deine Gewinne zahlen und bestimmte Genehmigungen einholen. 

Damit du gut informiert bist und genau weißt, worauf du achten musst, um erfolgreich in die nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten, gehen wir in diesem Beitrag die wichtigsten Punkte durch.

Punkt Nr. 1: Nebenberufliche Selbstständigkeit anmelden

Auch wenn du dein Geschäft nur nebenberuflich startest, musst du es offiziell bei den Behörden anmelden. 

Falls deine Tätigkeit freiberuflich ist, reicht eine einfache Anmeldung beim Finanzamt. 

Freiberufliche Tätigkeiten ersparen dir einige bürokratische Pflichten und die Gewerbesteuer.

Für alle anderen Tätigkeiten, die nicht als freiberuflich gelten, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. 

Dies kannst du beim Ordnungs- oder Gewerbeamt in deiner Stadt oder Gemeinde machen. Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt und andere relevante Behörden. 

Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) wird benachrichtigt, da die Mitgliedschaft meist Pflicht ist. 

Viele Kammern bieten jedoch reduzierte Beiträge für Unternehmen mit geringen Einnahmen an.

Nach der Anmeldung deines Gewerbes oder deiner freiberuflichen Tätigkeit musst du innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen. 

Hier gibst du an, womit du dich selbstständig machst, welche Einnahmen du erwartest und welche Rechtsform dein Unternehmen hat. 

Basierend auf diesen Informationen wird deine Steuerhöhe festgelegt und du erhältst eine Steuernummer, mit der du Rechnungen ausstellen kannst.

Gewerbetreibende müssen zusätzlich zur Einkommensteuer auch Gewerbesteuer zahlen und können zur doppelten Buchführung verpflichtet sein. 

Bei Unklarheiten, ob deine Tätigkeit als freier Beruf oder Gewerbe eingestuft wird, ist es hilfreich, einen Steuerberater zu konsultieren

Mischformen sind ebenfalls möglich, wie z. B. ein Ingenieur, der neben seinen Ingenieurleistungen auch Software verkauft.

Punkt Nr. 2: Steuern

Nebenberuflich Selbstständig - Steuererklärung- Tisch mit Geld und Report

Unabhängig davon, ob du neben- oder hauptberuflich selbstständig bist, musst du deine Gewinne dem Finanzamt melden

Schon ab dem ersten verdienten Euro sind Einkommensteuer und Umsatzsteuer relevant. Darüber hinaus zahlen Gewerbetreibende zusätzlich Gewerbesteuer.

Außerdem bist du als Selbstständiger dazu verpflichtet, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen. 

Dort gibst du an, wie viel Umsatzsteuer du von deinen Kunden eingenommen hast und an das Finanzamt abführen musst. 

Manchmal kannst du auch eine Steuerrückerstattung erhalten, wenn du durch größere Anschaffungen mehr Umsatzsteuer gezahlt hast, als du eingenommen hast.

Verdienst du mit deiner Selbstständigkeit weniger als 22.000 Euro im Jahr, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. 

Damit bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit und musst nur einmal jährlich eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung mit deiner Steuererklärung einreichen. 

Wichtig zu beachten:

Als Kleinunternehmer kannst du keinen Vorsteuerabzug geltend machen!

Das bedeutet, du kriegst die Mehrwertsteuer, die du bei Einkäufen zahlst, nicht zurückerstattet. 

Dies kann bei größeren Investitionen oder Warenhandel erheblich sein, weshalb du genau prüfen solltest, ob die Kleinunternehmerregelung für dich vorteilhaft ist.

Schon vor dem offiziellen Start deines Unternehmens können Kosten anfallen, zum Beispiel für Fachliteratur, Fortbildungen, Beratung oder erste Anschaffungen. 

Diese Ausgaben kannst du als Verluste steuerlich geltend machen und von deinem Einkommen aus dem Hauptjob abziehen, sofern du alle Ausgaben belegen kannst. 

Achte darauf, von Anfang an alle Belege sorgfältig zu sammeln und darauf, dass die Mehrwertsteuer auf den Rechnungen separat ausgewiesen ist, um später mögliche Rückerstattungen zu erhalten (gilt nicht für Kleinunternehmer).

Punkt Nr. 3: Erfolgreich die richtige Rechtsform wählen

Die Wahl der Rechtsform hat weitreichende Konsequenzen: Sie beeinflusst die Besteuerung, Buchhaltungspflichten sowie Haftungs- und Mitspracherechte in deinem Unternehmen.

Wähle die Rechtsform, die am besten zu deinen Plänen und Ressourcen passt und hole dir bei Bedarf professionelle Beratung, um die optimale Entscheidung zu treffen.

Im Folgenden sind die 4 verschiedenen Rechtsformen für dich im Überblick:

  1. Einzelunternehmen: Einfach und unkompliziert
    Viele nebenberuflich Selbstständige entscheiden sich für ein Einzelunternehmen. Es ist die einfachste Form und erfordert lediglich die Anmeldung deiner Selbstständigkeit.

     

  2. GbR: Gemeinsam stark im Team
    Wenn du mit anderen zusammen gründest, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an.
    Diese entsteht automatisch, sobald ihr zu zweit oder mehr seid und gemeinsam ein Geschäft startet.
    Auch wenn ihr kein Stammkapital oder schriftliche Vereinbarung braucht, solltet ihr unbedingt einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen. 
    Darin regelt ihr die Verteilung von Gewinnen und Verlusten sowie die Aufgabenverteilung. Ein Anwalt und Notar kann euch dabei unterstützen.

  3. GmbH: Absicherung und Struktur
    Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kann ebenfalls in Betracht kommen, selbst für Einzelpersonen.
    Die Gründung ist aufwendiger und erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro.
    Eine GmbH ist gewerblich und unterliegt strengen Bilanzierungspflichten, bietet aber den Vorteil, dass du nicht mit deinem persönlichen Vermögen haftest.

     

  4. UG: Der kleine Bruder der GmbH
    Eine Alternative zur GmbH ist die Unternehmergesellschaft (UG).
    Sie hat weniger strenge Gründungsanforderungen und benötigt nur 1 Euro Stammkapital, das durch Rücklagen wachsen kann.

Warum ich dir empfehle KEINE GmbH zu gründen, erfährst du HIER im Video.

Punkt Nr. 4: Sozialversicherung

Erfolgreich

Wenn du nebenberuflich gründest, bist du in der Regel weiterhin durch deinen Hauptjob sozialversichert.

Das ist ein großer Vorteil, da private Versicherungen für Selbstständige oft sehr teuer sind. 

Trotzdem musst du dich um bestimmte Punkte kümmern, besonders in Bezug auf die Krankenkasse.

Dein Einkommen aus der Selbstständigkeit kann bis zur Beitragsbemessungsgrenze auf dein Haupteinkommen angerechnet werden, was zu höheren Beiträgen führen kann. 

Informiere daher rechtzeitig deine Krankenkasse über dein Vorhaben, um empfindliche Nachforderungen zu vermeiden.

Sobald du nicht mehr als nebenberuflich, sondern als hauptberuflich selbstständig giltst, entfällt die Versicherungspflicht und du kannst dich bei einer privaten Krankenkasse versichern

Da die Übergänge oft fließend sind, bietet sich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung an. 

Das hilft dir, deinen Status klar zu bestimmen und Nachzahlungen zu vermeiden.

Bist du über deinen Partner oder deine Partnerin in der Familienversicherung gesetzlich krankenversichert, bleibt dieser Schutz erhalten, solange du nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeitest und dein Gesamteinkommen nicht mehr als 6060 Euro im Jahr beträgt (Stand: 2024). 

Überschreitest du diese Grenzen, wirst du als versicherungspflichtig eingestuft und musst dich selbst versichern. 

Auch hier solltest du sofort deine Krankenkasse informieren, wenn deine Einnahmen den Grenzwert überschreiten, um rückwirkende Beitragszahlungen und den Verlust des Versicherungsschutzes zu vermeiden.

Punkt Nr. 5: Scheinselbstständigkeit vermeiden

Die Sorge vor Scheinselbstständigkeit ist besonders unter freiberuflich Selbstständigen im Nebenerwerb groß, da sie oft noch nicht viele Auftraggeber haben. 

Dabei zieht der Gesetzgeber mehrere Kriterien zur Beurteilung heran. Das eindeutigste Kriterium ist allerdings die Weisungsgebundenheit

Wenn du den Anweisungen deines Auftraggebers folgen musst und nicht selbst entscheiden kannst, wann, wo und wie du arbeitest, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du scheinselbstständig bist.

Darüber hinaus sprechen folgende Anzeichen ebenfalls für eine Scheinselbstständigkeit:

  • Einbindung in die organisatorischen Abläufe des Auftraggebers
  • Nur ein Auftraggeber
  • Keine Möglichkeit, deine Preise selbst festzulegen
  • Keine eigenen Geschäftsräume
  • Kein Auftreten als selbstständiger Unternehmer (z. B. keine eigene Website)
  • Ein Honorar, das nicht zur Eigenvorsorge ausreicht

Ein einzelnes dieser Kriterien reicht jedoch nicht aus, um eine Scheinselbstständigkeit festzustellen. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.

Sollten das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung zu dem Schluss kommen, dass du scheinselbstständig bist, drohen rückwirkend hohe Beitragszahlungen an die Sozialversicherung und empfindliche Bußgelder. 

Diese muss zwar dein Auftraggeber zahlen, aber ob er die Geschäftsbeziehung danach weiter aufrechterhält, ist fraglich.

Punkt Nr. 6: Dem Arbeitgeber Bescheid geben

Die Entscheidung, deinen Arbeitgeber über deine nebenberufliche Selbstständigkeit zu informieren, liegt bei dir. 

Rechtlich kann er dir diese Tätigkeit nicht verbieten, trotzdem empfehle ich dir, ihm über deine Selbstständigkeit Bescheid zu geben. Allein schon wegen der Fairness und Transparenz.

Denn es gelten einige Regeln gegenüber deinem Arbeitgeber:

  • Du darfst ihm mit deiner Selbstständigkeit keine Konkurrenz machen
  • Deine Arbeitsleistung im Hauptjob darf nicht darunter leiden
  • Urlaub oder Krankheitstage solltest du nicht für deine Selbstständigkeit nutzen

Einige Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die eine nebenberufliche Selbstständigkeit explizit untersagen. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, da nicht alle Klauseln immer wirksam sind.

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Gemeinsam finden wir heraus, welches Geschäft zu dir passt und wie du dich in kürzester Zeit selbstständig machen kannst.

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